Das Landessozialgericht hat in seiner Verhandlung am 04.07.2013 jetzt deutlich gemacht, dass die Verantwortung für die Entwicklung eines schlüssigen Konzepts zur Berechnung der Mietobergrenzen nicht bei den Gerichten sondern bei der Landeshauptstadt Kiel liegt.
Dazu Ratsherr Helge Hildebrandt: „Jetzt muss die Politik endlich handeln! Wenn wir die Berechnung der Mietobergrenzen nicht zügig anhand der Maßstäbe des Bundessozialgerichts regeln, wird es für die Stadt richtig teuer.“
Bereits im Januar 2009 forderte die Ratsfraktion DIE LINKE die Vorlage eines solchen Konzepts – und biss damit auf Granit.
Die Debatte zum Thema Mietobergrenzen war in den folgenden Jahren geprägt von der Haltung der Kieler Rathausmehrheit, einerseits ja nicht mehr zu bezahlen als unbedingt nötig – auf dem Rücken der Kieler LeistungsempfängerInnen, andererseits auch nicht offen gegen geltende Rechtsprechung zu handeln.
So wurden die Mietobergrenzen zwar eher zähneknirschend der Rechtsprechung des Schleswiger Sozialgerichts angepasst, die Erstellung eines schlüssigen Konzepts aber wurde immer wieder hinausgeschoben um zunächst eine Entscheidung des Landessozialgerichts abzuwarten. Diese Haltung könnte die Stadt jetzt teuer zu stehen kommen.
Sollte die Stadt kein eigenes schlüssiges Konzept entwerfen, welches einer gerichtlichen Überprüfung anhand der Maßstäbe des BSG standhält, wird das Schleswig-Holsteinische Landessozialgericht die Werte der Wohngeldtabelle zuzüglich eines Sicherheitszuschlages von 10 % zugrunde legen. In diesem Fall könnten auf die Stadt ganz erhebliche Mehrkosten zukommen, die weit über jenen Kosten liegen, die für die Stadt durch die Anerkennung der Rechtsprechung am SG Kiel zu erwarten gewesen wäre.