Der Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE in der Kieler Ratsversammlung, Heinz Wieser, hat gegen den Beschluss der Ratsversammlung, durch die Verwaltung für die Positionen der Ratsversversammlung zum Bürgerentscheid zu Möbel Kraft werben zu lassen, eine Kommunalaufsichtsbeschwerde eingereicht.„Es kann nicht sein, dass hier mit städtischen Mitteln ein Wahlkampf gegen Bürgerinnen und Bürger betrieben wird. Wenn SPD, CDU, Grüne und FDP gegen die Position der Initiatoren mobil machen wollen, dann sollen sie das auch selbst bezahlen! Steuermittel, die schließlich auch von den Befürwortern des Bürgerentscheids stammen, dürfen dafür nicht verwendet werden.“, so Wieser.Aus der Gemeindeordnung und der Rechtsprechung geht klar hervor, dass die Verwaltung, die Ratsversammlung und die übrigen Organe der Stadt einer Neutralitätspflicht unterliegen. Wahlwerbung, die von diesen in amtlicher Eigenschaft betrieben wird, verstößt gegen die Grundsätze einer freien Abstimmungsmöglichkeit.Selbstverständlich können politische Parteien, Initiativen, Privatpersonen und Unternehmen Wahlwerbung zum Bürgerentscheid betreiben, aber die Ratsversammlung, die ja nur Vertretung der Bürgerinnen und Bürger ist, wird durch den Bürgerentscheid in der Möbel-Kraft-Frage durch den eigentlichen Souverän ersetzt. Sie darf sich in die Entscheidung nicht mehr einmischen – und schon gar nicht dafür den eh schon knappen städtischen Haushalt belasten.1313