„Dass junge Menschen unter 25 Jahren in Kiel weniger Geld für die Miete erhalten als andere Hartz IV-Empfänger ist ungerecht und sachlich nicht zu rechtfertigen. Diese jahrelang praktizierte Ungerechtigkeit gehört jetzt endlich abgestellt!“, so Stefan Rudau, stellvertretender Vorsitzender der Ratsfraktion DIE LINKE.
Jungen Menschen unter 25 und ohne abgeschlossene Berufsausbildung werden vom Kieler Jobcenter lediglich Mietkosten in Höhe des, in der Regel nicht auskömmlichen, BAföG-Mietkostenanteils gewährt. So glaubt man diese jungen Erwachsenen gleichstellen zu müssen mit Gleichaltrigen in Ausbildungsverhältnissen.
Diese vermeintliche Gleichstellung ist aber in Wahrheit nichts anderes, als eine nicht zu begründende Ungleichbehandlung: Während nämlich BAföG-Empfängern ein zusätzlicher Zuschuss zu den Mietkosten vom Jobcenter gewährt wird, weil eben der BAföG-Ansatz als nicht ausreichend erkannt wird, wird dies den anderen verweigert.
Die Sozialgerichte erklären diese Kiel-spezielle Ausnahmeregelung in den Kieler Richtlinien für Mietobergrenzen in aktuellen Urteilen regelmäßig für rechtswidrig.
„Erneut muss sich die Landeshauptstadt Kiel wieder von den Gerichten belehren lassen, dass sich Haushaltslöcher nicht durch trickreiche Abstriche im Sozialbereich stopfen lassen. Konsequenz: Die entsprechende Sonderregelung in den Richtlinien für die Mietobergrenzen ist sofort ersatzlos zu streichen, dann kann die Stadt Kiel zumindest die Prozesskosten sparen“, so Ratsherr Rudau abschließend.