Bewertung der Kommunalaufsicht nur schwer nachzuvollziehen

13. März 2014

Zur heutigen Abweisung seiner Kommunalaufsichtsbeschwerde erklärt Ratsherr Stefan Rudau: „Ich bedaure dieses Ergebnis, kann aber noch keine ab abschließende Bewertung der Abweisung vornehmen, da diese umfangreich ist und auf untergerichtliche Rechtsprechung verweist. Allerdings bleibt festzuhalten, dass die Kommunalaufsicht ihre Rechtsauffassung innerhalb von zwei Wochen in wesentlichen Punkten geändert hat. Und das finde ich schwer nachvollziehbar.“

In der Antwort auf die erste Kommunalaufsichtsbeschwerde der Ratsfraktion DIE LINKE zu der überdimensionierten Plakataktion der Stadt war noch darauf hingewiesen worden, dass diese zwar grundsätzlich erlaubt, direkte Abstimmungsempfehlungen in amtlicher Eigenschaft jedoch unzulässig sind. Als Beispiel wurde von der Kommunalaufsicht damals z.B. die Veröffentlichung von angekreuzten Stimmzetteln angeführt. Die dann aufgehängten Plakate der Stadt sehen aus, als wäre die Anleitung der Kommunalaufsicht, wie man es nicht machen darf, Schritt für Schritt befolgt worden. Aber nach der erneuten Beschwerde änderte die Kommunalaufsicht ihre Meinung offenbar um 180 Grad: Nunmehr sind direkte Abstimmungsempfehlungen unschädlich und eine gezielte und bewusste Einflussnahme auf die Bevölkerung ist erwünscht.

Man kann dies auch als „alles ist erlaubt“ verstehen, wie es die Landeshauptstadt Kiel gerade tut.

„Mich bestärkt dieses Schreiben nur in der Ansicht, das wir für zukünftige Bürgerentscheide dringend selbstverpflichtende Fairnessregeln brauchen. Dies hat die Linke für die kommende Ratsversammlung beantragt. Es freut mich, das die FDP als zweite Bürgerrechtspartei im Kieler Rat  unsere Idee für sinnvoll hält“, so Rudau abschließend.