Zur Beschlussfassung über die Richtlinie für die Angemessenheit von Unterkunft und Heizung (Mietobergrenzen) erklärt Ratsherr Stefan Rudau:
„Durch die gestern im Sozialausschuss beschlossenen Mietobergrenzen zeigt sich: LINKS wirkt! Die zeitnahe und rückwirkend umgesetzte Anpassung der Richtlinie an den aktuellen Mietspiegel scheint Standard zu werden. Hier hat unser beharrliches Einfordern und unsere Arbeit in den vergangenen Jahren Früchte getragen.“
Besonders erfreulich ist nach Einschätzung der LINKEN, dass endlich die unterschiedliche Behandlung von jungen Menschen beendet wird. Bisher galt, dass Menschen unter 25 und ohne abgeschlossene Berufsausbildung vom Kieler Jobcenter lediglich Mietkosten in Höhe des, in der Regel nicht auskömmlichen, BAföG-Mietkostenanteils gewährt wurden. So glaubte man diese jungen Erwachsenen gleichstellen zu müssen mit Gleichaltrigen in Ausbildungsverhältnissen.
Diese vermeintliche Gleichstellung war aber in Wahrheit nichts anderes, als eine nicht zu begründende Ungleichbehandlung: Während nämlich BAföG-Empfängern ein zusätzlicher Zuschuss zu den Mietkosten vom Jobcenter gewährt wird, weil eben der BAföG-Ansatz als nicht ausreichend erkannt wird, wird dies den anderen verweigert.
Bereits im Februar 2014 mahnte DIE LINKE in der Ratsversammlung an, diesen Missstand zu beseitigen.
„Nachdem mir damals aus den Reihen der SPD für diese Forderung ‚sozialpolitische Unfähigkeit‘ vorgeworfen wurde, freut es mich persönlich natürlich außerordentlich, dass die Verwaltung mit dieser Beschlussvorlage ganz deutlich macht, wer damals keine Ahnung hatte!“, so Rudau abschließend.