Diskriminierung mit bester Absicht

25. September 2015

Zum gestern im Ausschuss für Soziales, Wohnen und Gesundheit verabschiedeten Antrag der Kooperation „Sexuelle Selbstbestimmung stärken“ erklärt Matthias Cravan, Mitglied der LINKEN im Beirat für Menschen mit Behinderung:

„Der Antrag war sicherlich gut gemeint, aber leider alles andere als gut gemacht. Es gibt fast so viele Arten und Schweregrade von Behinderung, wie es Menschen gibt, die von Behinderung betroffen sind. Ein Großteil von uns ist durchaus in der Lage, den eigenen Willen zum Ausdruck zu bringen und das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung in vollem Umfang auszuüben. Ich hatte gehofft, dass solche entmündigenden Pauschalisierungen endgültig der Vergangenheit angehören!“

In dem Antrag der Kooperation wird allgemein festgestellt, dass „Menschen mit Behinderung […] des besonderen Schutzes vor ungewollten sexuellen Kontakten und Missbrauch [bedürfen]“. Begründet wird dies ebenso allgemein damit, dass „sie aufgrund ihrer Behinderung ihren Willen nicht zum Ausdruck bringen können und faktischen Abhängigkeiten von den Unterstützungssystemen unterworfen sind“.

„Es ist bezeichnend, dass dieser Antrag ohne vorherige Behandlung im Beirat für Menschen mit Behinderung in den Sozialausschuss eingebracht wurde. Hier wurde über, statt mit Menschen mit Behinderung geurteilt und entschieden. Und genau diese Geisteshaltung spricht auch aus dem Antrag selber. Das ist, trotz bester Absicht, einfach diskriminierend und beleidigend!“, so Cravan abschließend.