
Zu den Plänen zur Verschärfung bei den Regelungen der Obdachlosenhilfe in Kiel erklärt Ratsherr Stefan Rudau:
„Die Idee von Herrn Stöcken, Hilfen für Obdachlose an deren Meldeadressen zu knüpfen, taugen nicht als Diskussiongrundlage, ja, nicht mal als ‚erste Überlegungen‘ wie er sie selbst im Sozialausschuss im Februar bezeichnete. Sie sind schlicht und ergreifend komplett rechtswidrig!“
Bei den Hilfen für Obdachlose handelt es sich nicht um freiwillige Leistungen der Kommunen, sondern es besteht eine Unterbringungspflicht der Kommunen auf Grundlage von § 174 Landesverwaltungsgesetz in Verbindung mit § 22 SGB II, § 34 SGB XII, § 42 SGB XII und § 67 SGB XII. Und die Zuständigkeit der Kommunen richtet sich eben nicht danach, wo jemand gemeldet ist, sondern nach dem sogenannten „gewöhnlichen Aufenthalt“ oder dem „tatsächlichen Aufenthalt“. Beide Begriffe sind eigentlich selbsterklärend: Den gewöhnlichen Aufenthalt hat jemand laut SGB I dort, „wo er sich unter Umständen aufhält, die erkennen lassen, dass er an diesem Ort oder in diesem Gebiet nicht nur vorübergehend verweilt“. Der „tatsächliche Aufenthalt“ ist einfach da, wo jemand gerade ist. Beides ist bei Obdachlosen, die in Kiel ankommen und erklären, hier bleiben zu wollen: Kiel.
Dass die Zahl von Obdachlosen, die z.B. aus dem ländlichen Raum nach Kiel kommen, hier seit Jahren stetig zunimmt, ist kein Wunder. Allein schon die ausgebaute Infrastruktur eines Oberzentrums für Menschen die Hilfen benötigen wirkt hier natürlich wie ein Magnet.
„Wir sehen natürlich die finanziellen Probleme, die diese Entwicklung für die Stadt bedeuten, deshalb fordern wir einen Lastenausgleich auf Landesebene für die großen Städte. Einen Antrag dazu stellen wir bereits im kommenden Sozialausschuss. Aber unabhängig davon darf und wird es keine illegalen Abschiebungen von Obdachlosen geben. Die Probleme hier vor Ort müssen auch hier vor Ort gelöst werden und lassen sich auch durch noch so populistische und dreiste Vorschläge von Herrn Stöcken nicht aus der Welt oder aus Kiel schaffen. An geltendes Recht und Gesetz müssen sich schließlich auch Kieler Sozialdezernenten halten!“, so Rudau abschließend.