persönliche Erklärung von Dr. Thomas Herrmann, wirtschaftspolitischer Sprecher der Fraktion
- Bei den Gewalttätigkeiten und Plünderungen während des G20-Gipfels in Hamburg handelt es sich um Straftaten, die rechtlich verfolgt gehören. Ich gehe davon aus, dass die Gerichte auch ohne politische Verstärkung zu Urteilen kommen. In einer Welt, in der irgendwie Alles mit Allem verbunden ist, reicht die nachbarliche und durch konkrete Zusammenarbeit partnerschaftliche Verbundenheit mit Hamburg nicht aus, um eine politische Erklärung erforderlich erscheinen zu lassen.
- Eine Bevölkerungsumfrage, ob man es gerne hat, dass einem das Auto angezündet, vor der Wohnung eine brennende Barrikade errichtet oder jemandem das Geschäft geplündert wird, würde von allen Bürgern einvernehmlich verneint werden. Deshalb wird danach auch nicht gefragt. Insofern handelt es sich um einen Allgemeinplatz, der ausdrücklich keiner weiteren moralischen oder politischen Bekräftigung bedarf. Diese bedient die gleiche soziale Funktion in Sachen Zivilisierung wie der Regentanz bei den Hopi-Indianern. Wenn es friedlich bleibt hat es gewirkt, bei Gewalt wird wieder getanzt. Im Übrigen ist die hoch redundante Bekräftigung von Selbstverständlichkeiten eine Regel für Volkspädagogen, die ihr Gegenüber für unzurechnungsfähig halten.
- Wenn der Rat der Stadt Kiel sich trotzdem zu den Hamburger Krawallen äußert, ist eine umfassende Orientierung am tatsächlichen Geschehen gefordert. Das, was gerne Digitalisierung genannt wird, erzeugt mit gegenseitigen Verweisen aller alten Medien ein Bild des Geschehens, welches mit herkömmlicher Logik mit einem vertrauten Gespräch, gar kritischem Lesen und konzentriertem Zuhören nichts mehr gemein hat. Sie führt dazu, dass Ereignisse in gesellschaftlichen Systemen anschlussfähig werden, die früher tabuisiert wurden. Man hätte sich geschämt, dass so etwas möglich war und geschwiegen. Jetzt wird skandalisiert und dramatisiert. Die Digitalisierung bietet Akteuren im politischen System die Dauerchance, an Ereignissen anzuschließen und ihre Themen zu verstärken. Die CDU möchte im Wahlkampf gern über Sicherheit sprechen. Die schlechten Umfragewerte der SPD sind auch darauf zurückzuführen, dass sie Themen der CDU ohne Not verstärkt ohne gegen zu halten. Auch die Medien selbst suchen im Interesse an höheren Verkaufszahlen und Einschaltquoten beständig nach digital erzeugten Geschehnissen, die weiter verwertet werden können. Dies geschieht nicht immer nach den Grundsätzen fairen Journalismus, sondern manchmal auch nach der Maxime höchster Verhetzungsbereitschaft. Dazu gehören die Berichterstattung der Bild und die von ihr gestartete Fahndungskampagne. Sie hat im Stil des Wilden Westens Steckbriefe ausgestellt. Das ist eine Straftat, denn in einem Rechtsstaat ist dies richterlicher Verfügung vorbehalten. Und auch die Veröffentlichung in der Zeitung ist genehmigungspflichtig. Spannende Frage: Wird der Chefredakteur der Bildzeitung dafür eine Strafe erhalten?
- Seit dem G8-Gipfel in Genua im Jahr 2001 konnte kein Treffen von Staatsführern in einer Großstadt ohne begleitende Krawalle abgehalten werden (Damals wurde der 23-jährige Carlo Giuliani von dem 20-jährigen Carabiniere Mario Placanica durch einen Kopfschuss getötet). Nach dem Gipfel von Genua lautete die polizeiliche Empfehlung, für die Durchführung von Gipfeln einen Ort zu wählen, der möglichst weit abgelegen ist und sehr gut polizeilich abgesichert werden kann. Der damalige britische Premierminister Tony Blair bemerkte, dass die mediale Wirkung der Krawalle in Großstädten das Ansehen der Gipfel in der Öffentlichkeit ruinieren würde. Auch in weiten Teilen der deutschen Bevölkerung herrscht Unmut über die Wahl Hamburgs als Ort des G20 in diesem Jahr.
- Verantwortlich für die Wahl Hamburgs als Austragungsort für den G20-Gipfel sind Bundeskanzlerin Merkel und Oberbürgermeister Scholz. Ihnen ist der Vorwurf zu machen, das Ansehen der Gipfel weiter in den Ruin getrieben zu haben. Die rasche Zusage für die individuell entstandenen Schäden staatlich aufzukommen gleicht einem Schuldeingeständnis, auch wenn es grundsätzlich richtig ist. Und es ist sicher sinnvoll den Logik-Beauftragten der Hamburger CDU mit der Lösung der Aufgabe zu betrauen, ein Konzept zu entwickeln, wie man in dieser Frage gleichzeitig Scholz schwächt und Merkel stärkt.
- Der Schutz der Bevölkerung geriet erst nach Beginn zu erwartender Krawalle in den Blick der Polizeiführung. Nun musste bundesweit Verstärkung herangekarrt werden.. Allein diese Tatsache führte bei der Bevölkerung zum Eindruck, dass es wieder einmal nur um den Schutz der Mächtigen geht. Das trifft einen empfindlichen Nerv, denn als Folge der Anti-Terror-Maßnahmen wurde die Polizeipräsenz in der Fläche deutlich zurückgeführt. So wird paradox das Sicherheitsgefühl der Bürger erschüttert, wenn sie sich im Alltag ungeschützter wahrnimmt und gleichzeitig ihr Schutz vor terroristischen Anschlägen wächst. Und das Risiko Opfer eines Straßenraubes oder einer Körperverletzung zu werden ist mehrtausendfach höher als das Risiko Opfer eines Terroranschlages zu werden. Es ist zu befürchten, dass das, was jeder von der Wirtschaft weiß – die Armen bleiben arm, die Reichen werden reicher – sich nun auch in der Politik fortsetzt – die Ohnmächtigen bleiben unsicher, die Mächtigen werden sicherer. Auch für die eingesetzten Beamten, die mal schnell in die Straßenschlacht geführt wurden, teils 21-Stundenschichten schieben mussten und auf Steinfußböden stundenweise pausieren durften, ist das keine professionelle Arbeitsumgebung. Hinzu kommt, dass die Polizeiführung geradezu groteske Bilder zu ihrer Entschuldigung beibrachte. So wurde der Wurf eines Böllers vom Dach eines Hauses zur Behauptung entfaltet, man hätte nicht eingreifen können, weil von den Dächern (sic!) Molotowcocktails (sic!) geworfen worden seien. Es hätte eine Falle gegeben.
- Wenn das polizeiliche Sicherheitskonzept, welches von der Polizeiführung mit der politischen Führung abgestimmt wurde, vor allem auf die Absicherung des Gipfels selbst ausgerichtet war, so ging es In zweiter Linie darum, alle friedlichen Proteste, Aktionen und Demonstrationen, die sich außerhalb des politischen Konsensus der Republik bewegten zu unterbinden. Das ist mit einem modernen Verfassungsverständnis nicht vereinbar und eine entsprechende Praxis in anderen Staaten wird hierzulande selbstgefällig kritisiert. Gern wird geglaubt, uns ginge es ja gut und wir hätten den einzig noch funktionierenden Rechtsstaat.Zu nennen ist das geplante Protestcamp im Stadtpark. Dies wurde vom Oberverwaltungsgericht Hamburg untersagt. Daraufhin klagte der Veranstalter vor dem Bundesverfassungsgericht dagegen. Dieses urteilte in einer Entscheidung:„Die Freie und Hansestadt Hamburg, vertreten durch die Behörde für Inneres und Sport – Polizei – wird verpflichtet, über die Duldung der Veranstaltung mit dem Tenor „Antikapitalistisches Camp – Alternativen zum Kapitalismus leben und sichtbar machen“ als Versammlungsbehörde nach Maßgabe der Entscheidungsgründe (II 2 b cc) versammlungsrechtlich zu entscheiden.“Unter II 2 b cc heißt es dann: „Angesichts der sich insoweit gegenüberstehenden Nachteile ist als Regelung im Rahmen des Eilrechtsschutzes ein Ausgleich geboten, der dem Antragsteller die Durchführung eines Protestcamps anlässlich des G20-Gipfels möglichst weitgehend ermöglicht, andererseits müssen aber nachhaltige Schäden des Stadtparks verhindert und die diesbezüglichen Risiken für die öffentliche Hand möglichst gering gehalten werden“. (1 BvR 1387/17 ).Im Hamburger Abendblatt vom 28.06.2017 liest man dann: „Die Hamburger Polizei will auch nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts ein G20-Protestcamp im Stadtpark nicht dulden.“ Dann gab es eine Entscheidung des Hamburger Verwaltungsgerichtes, an das der Fall zurückgegeben wurde, das Protestcamp sei unter entsprechenden Auflagen zu genehmigen. Die Polizeiführung ließ dann das Lager gegen den ausdrücklichen Bescheid des Gerichtes räumen und ruinierte dabei nebenbei mit schweren Polizeifahrzeugen den von den Gerichten als schützenswert angesehen Rasen des Stadtparks.Dies ist eine Situation, in der ein legitimes Staatsorgan (das Bundesverfassungsgericht, dann das Verwaltungsgericht) willens und in der Lage ist seine Aufgaben zu erfüllen und von einem anderen legitimen Staatsorgan (der Polizei) daran willentlich gehindert wird. Der große, jüngst verstorbene, große Rechtsgelehrte Adalbert Podlech hat diese Lage einen partiellen Staatsstreich genannt.Die angemeldete und genehmigte Demonstration am Donnerstag unter dem nicht recht nachvollziehbaren Motto „Welcome to hell“ wurde unterbunden (neben der theologisch grundierten Ortswahl fällt auch der Anglizismus auf: Soll hier Internationalität ausgeflaggt werden, wo man keinen inhaltlich gedeckten Internationalismusbegriff hat?). Als Anlass, die Demonstration auseinanderzutreiben, musste die Weigerung einiger Teilnehmer herhalten, ihre Vermummung abzulegen. Auch dieses Vorgehen der Polizeiführung verstößt gegen allgemeines Verfassungsrecht, das Übermaßverbot. Was ist denn von der totalen Durchsetzung eines Vermummungsverbotes zu halten, wenn dutzende verletzte Polizisten und Demonstranten zu beklagen sind? Meines Erachtens gehört das Vermummungsverbot abgeschafft.
- Es ist festzuhalten, dass angesichts der brenzligen Lage in Hamburg bei der Polizeiführung und der politischen Führung in mehr als einer Hinsicht die rechtsstaatlichen Sicherungen durchgebrannt sind. Das ist die zentrale Frage der Sicherheitspolitik, wie der Rechtsstaat auch in Extremsituationen Rechtsstaat bleiben kann.
- Es handelt sich bei den Hamburger Krawallen keineswegs um eine neue Qualität der Gewalt (diese markierte tatsächlich der Tod eines Demonstranten in Genua). Zu erinnern ist an den Kreuzberger 1. Mai im Jahr 1987. Damals wurde der Stadtteil über Stunden abgeschnitten und es fanden auch Plünderungen statt. Zu erinnern ist auch an die drei Tage währenden englischen Krawalle im August 2011, als es in mehreren Großstädten des Landes in der Folge der Erschießung eines 29-jährigen durch die Polizei zu Straßenschlachten, Plünderungen und ausgreifenden Zerstörungen kam. Die Krawalle forderten fünf Todesopfer. Nebenbei bemerkt geben auch großflächige Stromausfälle in Großstädten mittlerweile fast regelmäßig Anlass zu Plünderungen. Anstatt moralisch aufzurüsten und auf drakonische Strafen zu setzen sind hier Fragen nach Ursachen und Abhilfen zu stellen.
- Zu den Ursachen gehört, dass Menschen sich vom Gegenwartsregime ausgeschlossen fühlen. Darauf kann unterschiedlich reagiert werden: Man kann erwarten, wieder hinein zu gelangen, Gelegenheiten suchen, sich auch so das zu holen, von dem man glaubt, dass es einem zusteht, resignieren oder rebellieren, mit der vagen Erwartung ein besseres Regime herbeiführen zu können. Temporär kann da was zusammenfallen.
- Zur Abhilfe gehören Maßnahmen, die die Bindungen und Ligaturen wieder stärken. Das beginnt bei der Umstellung des Arbeitsmarktregimes und setzt sich fort beim Wohnungsbau, bei der energischen Instandhaltung der gemeinsamen Infrastruktur, der Beendigung und Rücknahme von Privatisierungen, die immer größere Teile der Bevölkerung als Enteignung empfinden. Des Weiteren ist ohne einen weiteren tiefgreifenden sozialstrukturellen Umbau der Gesellschaft in Richtung Erweiterung der Teilhabe, Ausbuchstabieren einer Politik der Anrechte und Ausbau der Selbstbestimmungsrechte keine Besserung zu erwarten.
- Die erste Gretchen-Frage lautet, wie hältst du es mit dem schwarzen Block? Es wird kompromisslose Distanzierung verlangt, wo entschiedene Differenzierung zu fordern ist. Zunächst ist der schwarze Block eine Demonstrationstaktik, also eine Aufstellung, die über die Teilnehmer selbst keine Auskunft gibt. So kann man als Teilnehmer durchaus später Bundesaußenminister werden. Als gemeinsames Merkmal kann allenfalls gelten, den politischen Konsens im Land aufgekündigt zu haben; das haben aber auch Steuerhinterzieher und Ausländerfeinde und für Alle gilt die Verfassung. Und die Aufkündigung kann leicht und rasch zurückgenommen werden. Insofern sehe ich weder die Notwendigkeit zur Distanzierung noch eine Möglichkeit zur Solidarisierung, ja mit was denn eigentlich? Ich persönlich bin sowieso nicht bereit mich von Autonomen zu distanzieren, die mir Sicherheit geben, wenn sie neben mir in Demonstrationen gegen Postfaschisten und Möchtegernnazis laufen.
- Die zweite Gretchenfrage lautet: Wie hältst du es mit der Polizeigewalt? Der Hamburger Oberbürgermeister Scholz hat sich zur Behauptung verstiegen, Polizeigewalt gäbe es gar nicht. Es ist zwar so, dass Kriminalität im Amt seltener ist, als außerhalb. Aber von ihrer Nichtexistenz auszugehen ist weltfremd. Und wenn sie vorkommt, kann es gute Gründe dafür geben; man denke an die Folterandrohung in einem Fall von Kindesentführung in Frankfurt, bei dem der Beamte davon ausging, das das Kind noch lebte, der Täter aber festgesetzt war. Das muss der Beamte dann aber persönlich verantworten und auch die Strafe auf sich nehmen. Es gibt keine Ausnahme von der Verfassung. Zur Wirklichkeit: Die Homepage der „Tagesschau“ im Faktenfinder teilt unter der Frage: Gab es exzessiven oder rechtswidrigen Einsatz von Gewalt durch die Polizei? mit, es„gibt es bislang insgesamt 44 Strafanzeigen gegen Polizisten. In 35 Fällen sind Ermittlungen eingeleitet worden, dabei gehe es in 27 Fällen um den Vorwurf der Körperverletzung im Amt. Sieben Mal sei ein Verfahren von Amts wegen durch das Dezernat Interne Ermittlungen (D.I.E.) eingeleitet worden, darunter in vier Fällen wegen Körperverletzung im Amt.“Wenn der Rat der Stadt Kiel sich nun pauschal mit allen Polizisten solidarisiert, solidarisiert sie sich auch mit Straftaten und Straftätern.
- Darüber hinaus ist im Faktenfinder der Tagesschau nachzulesen: „In den umliegenden Hamburger Krankenhäusern wurden nach deren Angaben 189 Patienten mit „demonstrationstypischen Verletzungen“ behandelt. Sie kamen mit Knochenbrüchen an Armen und Rippen, Kopfplatzwunden, Schnittwunden oder Prellungen in die Notaufnahme“. Auch diese Menschen haben mein volles Mitgefühl
- Ich unterstütze ausdrücklich den folgenden Absatz im Antrag:„Die Ratsversammlung bekundet ihre Solidarität, ihre Anerkennung und ihren Dank gegenüber allen Einwohnerinnen und Einwohnern Hamburgs, die Polizei- und Rettungskräften unterstützten, bei der Rettung Verletzter geholfen haben, einander in den Stunden der Gewalt und Plündereien und danach (zum Beispiel durch die Teilnahme an Reinigungsaktionen) beigestanden sind und sich den …Gewalttätern und … und Plünderern entgegengestellt haben.“
Dr. Thomas Herrmann