Mietobergrenzen brauchen eine solide Datengrundlage!

21. März 2019
Quelle: Ann Teegen

Zum heute in der Sondersitzung des Sozialausschusses und in der Sitzung der Ratsversammlung anstehenden Entscheidung über die Anpassung der Regel-Höchstbeträge für anzuerkennende Mieten (Mietobergrenzen) erklärt Burkhardt Gernhuber, sozialpolitischer Sprecher der Ratsfraktion DIE LINKE:

„Die Mietobergrenzen dürfen weder als Mittel der Mietpreispolitik missbraucht noch willkürlich festgelegt werden. Es geht hier um die, für viele Kielerinnen und Kieler existentielle Frage, wie sie die Kosten für das Dach über ihrem Kopf aufbringen sollen. Da muss sauber und mit dem nötigen sozialen Augenmaß gearbeitet werden!“

In der heutigen Sondersitzung des Sozialausschusses und anschließend in der Sitzung der Ratsversammlung sollen die Mietobergrenzen auf der Grundlage des im Februar geänderten Mietspiegels angepasst werden. Daran gibt es grundsätzlich nichts auszusetzen. Allerdings wurde der „qualifizierte Mietspiegel 2019“ erstellt, indem der Mietspiegel 2017 rein statistisch mit Hilfe des Lebenshaltungskostenindex für Gesamtdeutschland angepasst wurde. In Ausnahmefällen ist eine solche statistische Anpassung (statt einer wirklichen Neuerstellung) nach zwei Jahren auch durchaus erlaubt. Aber schon der Mietspiegel 2017 stand von Anfang an in der Kritik: Nicht nur, dass er ein halbes Jahr zu spät kam und auch der Methodenbericht zu seiner Erstellung erst auf Nachfrage ein weiteres halbes Jahr später veröffentlicht wurde. Auch die Primärdatenblätter, also die eigentliche Datengrundlage auf welcher der Mietspiegel erstellt wurde, wurden aus „Datenschutzgründen“ vernichtet. Und damit ist äußerst zweifelhaft, ob die Kriterien für einen qualifizierten Mietspiegel hier überhaupt erfüllt wurden.

„Wenn schon der Mietspiegel 2017 möglicherweise kein qualifizierter Mietspiegel war, dann ist es der daraus rein statistisch abgeleitete Mietspiegel 2019 erst recht nicht. Auf so einer Grundlage können wir nicht guten Gewissens die neuen Mietobergrenzen erstellen!“, stellt Stefan Rudau, Vorsitzender der Ratsfraktion DIE LINKE fest.

Und Gernhuber ergänzt: „Wer sich ein bisschen auf dem Kieler Wohnungsmarkt umschaut, wird ganz schnell merken, dass mit den hier vorgeschlagenen Mietobergrenzen, praktisch keine Wohnung zu bekommen ist. Jetzt müssen ganz schnell ein neuer, wirklich qualifizierter Mietspiegel und darauf aufbauend realistische Mietobergrenzen vorgelegt werden. Und bis dahin muss, entsprechend der gültigen Rechtsprechung, die Wohngeldtabelle angewendet werden. Zuzüglich zehn Prozent!“