Volle Inklusion auch schon zur Europawahl!

16. April 2019
Quelle: Florian Jansen

Die Ratsfraktion DIE LINKE. Kiel begrüßt die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes, dass Menschen in einer gerichtlich bestellten Vollbetreuung und Psychiatriepatient*innen zumindest prinzipiell bereits an den kommenden Europawahlen im Mai teilnehmen dürfen.

„Nachdem das Gericht bereits im Januar geurteilt hatte, dass ein genereller Wahlausschluss von Menschen mit geistiger oder psychischer Beeinträchtigung nicht mit unserer Verfassung vereinbar ist, wäre es in meinen Augen nicht zu erklären gewesen, warum im Mai noch klar verfassungswidrige Regelungen angewendet werden sollten!“, so Magda Franzke, Inklusionsbeauftragte der Ratsfraktion.

Auf einen Eilantrag der Oppositionsfraktionen DIE LINKE, Bündnis 90/ Die Grünen und FDP hin haben die Karlsruher Richter gestern entschieden, dass Menschen, die, z.B. wegen geistiger Behinderung, psychischer Erkrankungen oder weil sie wegen Schuldunfähigkeit in einer psychiatrischen Klinik untergebracht sind, in allen Angelegenheiten betreut werden, nach persönlicher Beantragung, bereits an der Wahl am 26. Mai teilnehmen dürfen. Das betrifft in Deutschland immerhin über 80.000 Menschen.

„Es geht eben nicht, sich einerseits zwar richtigerweise in Fragen des Wohnens, der Arbeit und der Freizeitgestaltung für Inklusion einzusetzen, aber andererseits einen, in einer demokratischen Gesellschaft, so zentralen Bereich der Teilhabe wie die politische Partizipation auszuklammern. Jetzt ist die Verwaltung gefordert, in den verbleibenden Wochen bis zur Wahl auch hier in Kiel die notwendigen Vorbereitungen zu treffen, um diese wegweisende Entscheidung des Verfassungsgerichtes auch umzusetzen!“, fordert Franzke.