Gegen unbegründete Ängste hilft nur Aufklärung

20. Februar 2020
Quelle: Ann Teegen

Zum Antrag „Konzept für kommunale Sicherheit in Kiel“ von SPD, Grünen und FDP zur heutigen Ratsversammlung erklärt Ratsfrau Svenja Bierwirth, innenpolitische Sprecherin der Ratsfraktion DIE LINKE:

„Wenn von offizieller Seite für viel Geld Konzepte mit hochtrabenden Namen wie ‚Masterplan Kommunale Sicherheit‘ in Auftrag gegeben werden, wird das nicht dazu beitragen, dass bei Menschen diffuse Ängste abgebaut und das ‚subjektive Sicherheitsempfinden‘ verbessert wird. Ganz im Gegenteil, dadurch wird von offizieller Seite suggeriert, dass die Sicherheitslage schlecht sei und deshalb solche Konzepte notwendig seien. Das schafft allerhöchstens zusätzliche Ängste!“

In der Begründung zu ihrem Antrag schreibt die Rathauskooperation selbst: „Die Sicherheitslage in der Stadt Kiel ist gut.“ Und damit hat sie recht. Alle Kriminalitätsstatistiken bescheinigen, dass sich die Sicherheitslage für die Kieler*innen  in den letzten Jahren stetig verbessert hat. Dass das sogenannte „subjektive Sicherheitsempfinden“ das nicht wiederspiegelt, hat eben nichts mit irgendwelchen realen Gefahren zu tun. Vielmehr liegt das daran, dass von verschiedenen gesellschaftlichen Akteuren immer wieder bewusst Bedrohungsszenarien erfunden oder maßlos übertrieben und verbreitet werden, um auf diesem Weg Menschengruppen oder Räume zu stigmatisieren. Natürlich lassen sich so auch ansonsten eher unbeliebte ordnungspolitische Maßnahmen durchzusetzen. Und diesen Weg will jetzt offenbar auch die Kieler Rathauskooperation aus SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP beschreiten.

„Wenn wir wirklich die ‚gefühlte Sicherheit‘ der Menschen verbessern wollen, dann müssten wir uns über Aufklärungskampagnen unterhalten. Wir als LINKE werden uns aber nicht daran beteiligen, die Ausgrenzung von Menschen und  die Vorurteile gegenüber sogenannten sozialen Brennpunkten zu befeuern, um so ordnungspolitische Maßnahmen zum Beispiel gegen unerwünschtes Graffiti zu legitimieren!“, so Bierwirth abschließend.