
„Kiel steht finanziell mit dem Rücken zur Wand. Das hat spätestens die Kürzung der geplanten Investitionen Kiels durch die Kommunalaufsicht eindrucksvoll unterstrichen. Die Reaktion auf die Haushaltsschieflage kann nicht nur in Streichungen von dringend benötigten Dienstleistungen und Investitionen oder in Einsparungen auf dem Rücken unserer Beschäftigten bestehen. Es wird Zeit, auch unsere Möglichkeiten auf der Einnahmeseite auszuschöpfen und zum Beispiel endlich eine Übernachtungsteuer einzuführen!“, fordert Ratsherr Burkhardt Gernhuber, Vorsitzender der Ratsfraktion DIE LINKE.
Der Gedanke, auch in Kiel eine solche Abgabe einzuführen, ist dabei nicht neu. Schon 2012, vor zehn Jahren, beantragte DIE LINKE erstmals die Einführung einer Übernachtungsteuer („Bettensteuer einführen“, Drs. 0183/2012). Aber auch wenn sich nur wenig später sowohl der damalige städtische Kämmerer Wolfgang Röttgers (SPD) als auch der damalige SPD-Kreisvorsitzende Rolf Fischer für die Einführung einer solchen Abgabe aussprachen, war die rot-grüne Rathauskooperation damals nicht bereit, diesen Schritt zu gehen.
Bereits seit 2013 sieht auch der Öffentlich-rechtliche Vertrag über die Konsolidierungshilfen zwischen der Landeshauptstadt Kiel und dem Land Schleswig-Holstein in seinem Maßnahmenkatalog die Einführung einer Übernachtungsteuer oder einer Tourismusabgabe vor. Eingeführt wurde aber weder das eine noch das andere. Stattdessen legte die Verwaltung 2021, neun Jahre später, in der Geschäftlichen Mitteilung “Einführung einer Tourismusabgabe in der Landeshauptstadt Kiel“ (Drs. 0351/2021) ausführlich dar, warum die Einführung einer Tourismusabgabe nicht empfehlenswert erschiene. Dabei wurde aber weitgehend darüber hinweggegangen, dass die dort dargelegten Gründe nicht für eine Übernachtungsteuer (die durchaus etwas anders ist) gelten würden. Der einzige dort aufgeführte Grund gegen die Einführung einer Übernachtungsteuer war die Ablehnung des oben genannten Antrags der LINKEN zwei Wahlperioden zuvor.
„Am 17. Mai hat das Bundesverfassungsgericht nun seine höchstrichterliche Entscheidung veröffentlicht, dass örtliche Übernachtungssteuern mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Solche Steuern werden bereits seit langem in zahlreichen Kommunen in Deutschland erfolgreich erhoben. Es gibt einfach keinen rationalen Grund, warum wir uns nicht auch in Kiel jetzt noch einmal mit diesem Thema beschäftigen sollten. Natürlich müssen angesichts der Haushaltslage nicht wirklich notwendige Ausgaben und Prestigeobjekte wie der überdimensionierte Stadionumbau oder das Meeresvisualisierungszentrum erneut auf den Prüfstand. Aber auch die Einnahmeseite muss in den Blick genommen werden. Deshalb beantragen wir heute erneut die Einführung einer Übernachtungssteuer und fordern alle anderen Fraktionen auf, sich dem diesmal anzuschließen!“, appelliert Gernhuber abschließend.