Mietobergrenzen möglicherweise weiter deutlich zu niedrig

12. Mai 2023
Quelle: Ann Teegen

Ratsherr Burkhardt Gernhuber, Vorsitzender der Ratsfraktion DIE LINKE, erklärt zum heutigen Beschluss der Ratsversammlung zur Erhöhung der Mietobergrenzen:

„Ich begrüße diese deutliche Erhöhung der Mietobergrenzen sehr. Das war ein wichtiger Schritt, der für viele Kieler*innen fast schon existenzielle Bedeutung haben dürfte. Trotzdem halte ich es für fatal, dass unser Ergänzungsantrag dazu abgelehnt wurde. Denn auch wenn die Erhöhung recht hoch ausfällt, bezweifle ich, dass sie tatsächlich ausreicht.“

In der heutigen Sitzung der Ratsversammlung wurde eine Erhöhung der Regel-Höchstbeträge für anzuerkennende Mieten (Mietobergrenzen) um durchschnittlich etwa 19,50 Euro pro Person (für Einpersonenhaushalte 42 Euro) beschlossen.
DIE LINKE hatte zusätzlich beantragt, in den Monaten Juli und August den Wohnungsmarkt zu beobachten. Rein statistisch würden in diesem Zeitraum laut den „Kieler Zahlen“ fast 300 Bedarfsgemeinschaften in Kiel umziehen. Der Antrag sah vor, dass mit der Wohnungsmarktbeobachtung zumindest 100 Wohnungen, die den Bedingungen der Mietobergrenzen für die verschiedenen Haushaltsgrößen genügen, nachgewiesen werden sollten. Sollte das nicht gelingen – wäre also nicht einmal ein Drittel des statistischen Bedarfs gedeckt – müssten die Mietobergrenzen umgehend weiter erhöht werden, so die Forderung der LINKEN. Außerdem sollte sichergestellt werden, dass sich die in Frage kommenden Wohnungen nicht ausschließlich in Gaarden und Mettenhof befinden. Haushalte mit geringen finanziellen Mitteln sollten sich nicht immer mehr auf diese beiden Stadtteile konzentrieren.
Aber die Ergänzungsvorschläge der LINKEN wurden von der Ratsmehrheit heute abgelehnt.

„Bei einem ausreichenden Wohnungsangebot zu den jetzt beschlossenen Mietobergrenzen sollte es kein Problem sein und keiner großen Anstrengung bedürfen, um zumindest für ein Drittel des tatsächlichen Bedarfs freie Wohnungen nachzuweisen. Wenn sich Verwaltung und Kooperation sicher wären, dass ihre Mietobergrenzen hoch genug sind, hätten sie unserem Antrag problemlos zustimmen können. Deshalb bestärkt mich die Ablehnung in der Vermutung, dass auch die heutige Erhöhung der Mietobergrenzen nicht einmal im Ansatz hoch genug ist, damit Leistungsempfänger*innen auf dem katastrophalen Kieler Wohnungsmarkt eine zumutbare Wohnung finden können“, so Gernhuber abschließend.